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Urlaub im Norden – Reiseagentur M. Bär
REISEAGENTUR M. BÄR – TOOSBÜYSTR. 17 – 24939 FLENSBURG – 
TEL.: 0461/50 90 627    
E-Mail info@norwegen-baer.de  


BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Finnlines Deutschland GmbH

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Beförderungsbedingungen der Finnlines PLC und der Rederi AB Nordö-Link
für Passagiere, ihr Reisegepäck und ihre mitgeführten Fahrzeuge
1. BEFÖRDERUNGSVERTRAG: BEDINGUNGEN UND PARTEIEN
Der Beförderer auf den Strecken Travemünde–Helsinki–Travemünde und Rostock–Gdynia–Helsinki–Gdynia–Rostock sowie auf der Strecke
Kapellskär–Naantali–Kapellskär ist Finnlines Plc, Helsinki, Finnland. Der durch die Buchungsbestätigung/den Fahrschein dokumentierte und diesen
Bedingungen unterliegende Beförderungsvertrag besteht demzufolge zwischen der Finnlines Plc (nachfolgend „Finnlines“) und dem Passagier.
Der Beförderer auf der Strecke Travemünde–Malmö–Travemünde ist Rederi Ab Nordö-Link, Malmö, Schweden. Der durch die Buchungsbestätigung/
den Fahrschein dokumentierte und diesen Bedingungen unterliegende Beförderungsvertrag besteht demzufolge zwischen der Rederi Ab
Nordö-Link (Nordö-Link, Finnlines und Nordö-Link beide zusammen und einzeln „Beförderer“) und dem Passagier.
2. ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen und die unter Klausel 19 genannten gesetzlichen Bestimmungen finden auf die Beförderung von
Passagieren und ihrem Reisegepäck über See Anwendung (inklusive Handgepäck, sonstige Gegenstände und/oder mitgeführte Fahrzeuge und
Wohnwagen, die vom Beförderer ohne gesondert ausgestelltes Transportdokument befördert werden). Die Beförderung über See umfasst den
Aufenthalt des Passagiers, seines Reisegepäcks sowie des mitgeführten Fahrzeugs auf dem Terminalgebiet des oben genannten Beförderers
im Abfahrtshafen nach der Abfertigung, den Aufenthalt an Bord und auf dem Terminalgebiet des obigen Beförderers im Ankunftshafen. Diese
Beförderungsbedingungen gelten nicht für den Verkauf von Pauschalreisen des Beförderers oder für seine Tätigkeit als Reiseveranstalter.
Auf der Strecke Naantali–Kapellskär–Naantali werden nur Passagiere mit Fahrzeugen befördert.
3. BUCHUNGEN
Buchungen in Reisebüros, Online-Dienst oder in Finnland bei Finnlines  in Deutschland
bei Finnlines Passagierdienst (Finnlines Deutschland GmbH)
Angaben zu Passagieren: Bei der Buchung müssen von jedem Passagier Nachname, Vorname(n), Geschlecht, vollständiges Geburtsdatum und
Staatsangehörigkeit, sowie auf Wunsch des Passagiers eventuelle Behinderungen, die bei Rettungsmaßnahmen von Bedeutung sein können,
angegeben werden (gesetzliche Passagierregistrierung). Außerdem müssen Telefonnummer/Mobilfunknummer und E-Mail- oder Postadresse
angegeben werden. Die Passagierdaten werden entsprechend der geltenden Gesetze bearbeitet.
Angaben zu Fahrzeugen: Bei der Buchung von Fahrzeugplätzen müssen Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Abmessungen des Fahrzeuges einschließlich
eventueller Aufbauten angegeben werden. Falls bei der Abfertigung festgestellt wird, dass die bei der Buchung angegebenen Abmessungen
überschritten werden, wird versucht, dem Fahrzeug einen neuen Platz zuzuweisen. Dem Kunden wird ein Zuschlag gemäss Tarif in
Rechnung gestellt. Die Verfügbarkeit eines entsprechend neuen Platzes kann jedoch nicht garantiert werden. Je Passagier, der im Besitz einer
amtlichen Fahrerlaubnis sein muss, darf nur ein Fahrzeug an Bord gebracht werden. Fahrzeuge, die Güter zu kommerziellen Zwecken transportieren
oder Fahrzeuge, die bauartbedingt für den Transport von Waren registriert sind, werden als Fracht betrachtet.
Haustiere: siehe Klausel 10
Gefährliche Güter: Es ist verboten, gefährliche Güter im Gepäck oder im Handgepäck mit sich zu führen, außer Gasflaschen, die am Wohnwagen/
Wohnmobil angeschlossen sind. Die Ventile der am Wohnwagen/Wohnmobil angeschlossenen Gasflaschen müssen während des gesamten
Aufenthalts an Bord geschlossen sein.
Schusswaffen und Munition Der Passagier hat die Möglichkeit auf bestimmten und einzeln definierten Strecken, Schusswaffen und Munition
für den persönlichen Bedarf mitzuführen. Der Transport von Schusswaffen und Munition muss bei der Buchung vereinbart werden. Bei der
Buchung wird dem Passagier eine Einwilligungs-Verpflichtung gesandt. Mit diesem Dokument verpflichtet sich der Passagier der einheimischen
und ausländischen Gesetzgebung über Waffen und Munition sowie den jeweiligen Sicherheitsanweisungen des Kapitäns folge zu leisten. Mit
dem Dokument verpflichtet sich der Passagier die Schusswaffen und Munition in einem verschlossenen Raum auf dem Autodeck zu deponieren,
der ausschließlich allein dem Passagier zugänglich ist. Der Kapitän hat das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen den Transport von
Schusswaffen und Munition zu verweigern. Der Beförderer ist dem Passagier gegenüber nicht ersatzpflichtig, wenn der Kapitän entschieden
hat, Schusswaffen und Munition auf einer bestimmten Reise nicht zu befördern.
4. UMBUCHUNGEN
Auf den Strecken Travemünde–Helsinki–Travemünde und Rostock–Gdynia–Helsinki–Gdynia–Rostock können Umbuchungen, die keine Preisänderung
zur Folge haben, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn unentgeltlich vorgenommen werden. Für Änderungen danach, wird eine Kostenpauschale
von Euro 30 pro Buchung und pro Strecke erhoben Auf den Strecken Kapellskär–Naantali–Kapellskär und Travemünde–Malmö–Travemünde
können Umbuchungen, die keine Preisänderung zur Folge haben, spätestens 10 Tage vor Reisebeginn unentgeltlich vorgenommen werden.
Für Änderungen danach, wird eine Kostenpauschale von Euro 15 pro Buchung und pro Strecke erhoben. Wenn die umgebuchte Reservierung
storniert wird, gilt das erste Umbuchungsdatum als Stornierungsdatum, bezogen auf das ursprüngliche Reisedatum.
5. ZAHLUNGS- ÄNDERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Auf den Strecken Travemünde–Helsinki–Travemünde und Rostock-Gdynia–Helsinki–Gdynia–Rostock muss die Reise bis spätestens 30 Tage vor
Reisebeginn bezahlt sein. Falls die Buchung später als 30 Tage vor Reisebeginn gemacht wird, ist der Reisepreis sofort zu bezahlen. Wenn
vom Passagier die Buchung spätestens 30 Tage vor dem angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes storniert wird, wird der gesamte Fahrpreis
zurückerstattet. Wenn die Buchung oder Teile der Buchung 29–15 Tage vor dem angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes storniert werden, sind
25% des Fahrpreises des stornierten Teils der Buchung zu zahlen. Wenn die Buchung oder Teile der Buchung 14–2 Tage vor dem angegebenen
Abfahrtsdatum des Schiffes storniert werden, sind 50% des Fahrpreises des stornierten Teils zu zahlen. Für später als zwei (2) Tage vor dem
angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes stornierte Buchungen wird der gesamte Fahrpreis belastet.
Auf den Strecken Kapellskär–Naantali–Kapellskär und Travemünde–Malmö–Travemünde muss die Reise bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn
bezahlt sein. Falls die Buchung später als 10 Tage vor Reisebeginn gemacht wird, ist der Reisepreis sofort zu bezahlen. Wenn vom Passagier
die Buchung spätestens 10 Tage vor dem angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes storniert wird, wird der gesamte Fahrpreis zurückerstattet.
Wenn die Buchung oder Teile der Buchung 9–5 Tage vor dem angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes storniert werden, sind 25% des Fahrpreises
des stornierten Teils zu zahlen. Wenn die Buchung oder Teile der Buchung 4–2 Tage vor dem angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes
storniert wird, sind 50% des Fahrpreises des stornierten Teils zu zahlen. Für später als 48 Stunden vor dem angegebenen Abfahrtsdatum
des Schiffes stornierte Buchungen wird der gesamte Fahrpreis belastet. Stornierungen gelten als an dem Tag vorgenommen, an dem sie bei
Finnlines eingegangen sind. Der bloße Nichtantritt der Reise führt zu keiner Fahrpreiserstattung.
Wird bei Buchung einer Hin- und Rückfahrt die Rückreise nicht in Anspruch genommen, wird der über der einfachen Fahrt hinausgehende
gezahlte Kaufpreis gemäss den Stornierungsbedingungen erstattet. Von den jeweils zu erstattenden Beträgen wird in allen Fällen eine Kostenpauschale
von EUR 15 je Buchung in Abzug gebracht.
Für Sonderangebote können gesonderte Stornobedingungen in Kraft treten, die dem Passagier bei der Buchung separat übermittelt werden.
Durch den Erhalt der Buchungsbestätigung sowie durch seine Zahlung erkennt der Passagier diese Bedingungen an.
6. PREIS- UND FAHRPLANÄNDERUNGEN
Der Beförderer behält sich das Recht vor, Preis- und Fahrplanänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen. In den Fahrplänen ausgewiesene
Zeiten (Abfahrts-, Ankunfts- und Reisezeit) können nicht garantiert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden oder Kosten jedweder Art,
die dem Passagier durch eventuelle Fahrplanänderungen entstehen, soweit diese Änderungen wetterbedingt sind oder in sonstiger Weise durch
höhere Gewalt verursacht wurden. Zur Haftung des Beförderers wird auf die Klauseln 15 und 19 verwiesen.
7. ERMÄSSIGUNGEN
Etwaige Preisnachlässe können pro Passagier oder pro Fahrzeug nur einmal in Anspruch genommen werden. Auf Verlangen ist die Berechtigung
zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Nachträglich können keine Ermäßigungen
gewährt werden.
8. JUGENDLICHEN-/KINDERPREISE
Die Jugendlichen-/Kinderpreise in der Preisliste gelten für Jugendliche (13–17 Jahre) und Kinder (6–12 Jahre), die zusammen mit ihren Eltern
oder Erziehungsberechtigten in einer Kabine reisen. Kinder unter 6 Jahren ohne eigenes Bett reisen kostenlos. Bei Reisen mit einem Kind unter
6 Jahren muss bei Nachtabfahrten immer eine eigene Kabine gebucht werden.
9. GRUPPEN
Für Gruppen gibt es gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 voll zahlenden Teilnehmern.
Alle Mitglieder einer Gruppe müssen am selben Tag abfahren und am selben Tag die Rückreise antreten sowie unter eine Rechnung fallen. Für
Jugendgruppen gelten gesonderte Bedingungen, die auf Anfrage geliefert werden.
10. HAUSTIERE
Die Mitnahme von Haustieren muss bei der Buchung vereinbart werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Kabinen für die Mitnahme
von Haustieren zur Verfügung. Je Kabine dürfen höchstens zwei (2) Haustiere mitgenommen werden. Beim Reisen mit Haustieren ist jeweils
eine ganze Kabine zu buchen. Haustiere dürfen an Bord nicht in die Bars, Restaurants oder Saunen mitgenommen werden. Der Aufenthalt von
Haustieren in anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen muss auf ein Minimum beschränkt werden. Der Passagier haftet für alle Schäden,
die durch das Tier verursacht werden. Der Passagier muss im Besitz aller behördlicherseits geforderten Dokumente sein. Falls Behörden ein
Tier wegen fehlender Dokumente zurückweisen, trägt der Passagier alle dadurch entstehenden Kosten selbst. Zur Haftung des Beförderes
betreffend Haustiere wird auf die Klauseln 15, 16 und 19 verwiesen.
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11. REISEDOKUMENTE: REISEPASS, VISUM UND ANDERE REISEGENEHMIGUNGEN
EU-Bürger und Bürger der Schweiz: Reisende müssen über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen, der von einem EUMitgliedstaat
oder der Schweiz ausgestellt ist und der vom betreffenden Staat als Reisedokument anerkannt ist. Bei Staatsangehörigen
Finnlands ist ein nach dem 1.3.1999 ausgestellter und mit Lichtbild ausgestatteter Personalausweis ausreichend (ausgenommen davon sind
vorläufige Personalausweise, auf Minderjährige ohne Zustimmung deren Eltern/Erziehungsberechtigten ausgestellte Personalausweise oder
ausländischen Staatsbürgern ausgestellte Ausweise).
Bürger anderer Staaten: Reisende müssen über einen gültigen Reisepass und alle weiteren erforderlichen Reisedokumente verfügen.
Kinder: Kinder müssen über einen eigenen Reisepass verfügen oder sie müssen im Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein.
Verantwortung für fehlende Reisedokumente: Die Reisenden sind selbst verpflichtet, sich Kenntnis über die erforderlichen Reisedokumente zu
verschaffen. Falls einem Reisenden wegen unzureichender Reisedokumente die Einreise oder der Zugang an Bord behördlicherseits verweigert
wird, trägt der Reisende die ihm oder dem Beförderer verursachten Kosten (einschließlich der Kosten einer Rückreise) selbst.
12. REISETICKET
Die Buchungsbestätigung, die der Reisende bei der Reisebuchung bekommt, funktioniert als Reiseticket nach der Zahlung der Reise. Die Buchungsbestätigung/
das Reiseticket, das den Beförderungsvertrag und die darauf anzuwendenden Bedingungen bestätigt, ist ein persönliches Dokument, das
nur für die Beförderung der Personen und Fahrzeuge und die Erbringung der Leistungen, die darauf aufgeführt sind, gilt. Die durch dieses Dokument
dokumentierten Ansprüche sind nicht übertragbar. Eine Person, die die Reise für eine andere Person gebucht hat, gilt als im selben Umfang bevollmächtigt,
das Reiseticket entgegenzunehmen und diese Beförderungsbedingungen anzunehmen, wie die Person, für die die Buchung getätigt wurde.
13. ABFERTIGUNG
Bei der Abfertigung muss der Reisende einen gültigen Reisepass/Personalausweis samt der Buchungsbestätigung, die nach der Zahlung der
Reise als Reiseticket anerkannt wird, vorweisen, um die Bordkarte oder den Kabinenschlüssel ausgehändigt zu bekommen. Die Abfertigung wird
eine (1) Stunde oder anderthalb (1,5) Stunden vor der vorinformierten Abfahrtszeit geschlossen. Die Passagiere müssen die Abfertigungszeiten
beachten, damit sie ordnungsgemäß an Bord aufgenommen und ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß verladen werden können, ohne dass es bei
der Abfahrt des Schiffes zu unnötigen Verzögerungen kommt. Passagieren und ihren Fahrzeugen, die nach Ablauf der Abfertigungszeit am
Abfertigungsschalter eintreffen, kann ein Platz an Bord des Schiffes nicht garantiert werden.
14. ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR DEN ABFERTIGUNGSBEREICH IM TERMINAL UND AN BORD,
EINSCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH DES REISEGEPÄCKS AN BORD
Passagieren ist es nicht gestattet, Reise- oder Handgepäck oder ein Fahrzeug in das Terminal oder auf das Schiff zu bringen, das Gefahren
oder Unannehmlichkeiten für den Terminal, das Schiff, Personen, anderes Reisegepäck, Handgepäck oder die Ladung birgt. Der Beförderer ist
ohne jedwede Begründung berechtigt, solches Reisegepäck oder Handgepäck auf Kosten des Passagiers und ohne eigene Haftung an Land zu
schaffen, unschädlich zu machen und/oder zu vernichten.
Sicherheitskontrolle: Bei allen an Bord kommenden Passagieren sowie an Reisegepäck- und Handgepäckstücken können im Abfahrtsbereich
des Terminals oder an Bord des Schiffes Sicherheitskontrollen vorgenommen werden. Passagieren, die die Durchführung einer Sicherheitskontrolle
verweigern, kann der Zugang zum Schiff verwehrt werden. Der Vorgang wird den zuständigen Behörden gemeldet.
Verlassen des Schiffes vor der Abfahrt: Nachdem die Passagiere an Bord des Schiffes aufgenommen wurden, ist das Verlassen des Schiffes
vor der Abfahrt nicht gestattet. Falls es dennoch dazu kommt, ist auch das gesamte Reisegepäck (einschließlich Fahrzeug) und Handgepäck von
Bord des Schiffes zu entfernen. Die daraus entstandenen Kosten, inklusive die Vonbordnahme des Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Passagiers.
Sicherheit an Bord des Schiffes: Die Passagiere haben sich nach Ankunft an Bord des Schiffes mit den in den Kabinen ausgehängten Sicherheitsvorschriften
vertraut zu machen. Die Passagiere sind verpflichtet, die an Bord des Schiffes geltenden Vorschriften sowie Ordnungs- und
Sicherheitsanweisungen der Schiffsbesatzung zu befolgen. An Bord des Schiffes sind die Bordkarte oder der Kabinenschlüssel von allen Passagieren
stets mitzuführen.
Entfernung von Passagieren vom Schiff: Der Beförderer behält sich vor, Passagieren die Reise zu verweigern und Passagiere von Bord zu
nehmen, soweit sie eine Gefahr für andere Passagiere, die Schiffsbesatzung oder die Sicherheit des Schiffes darstellen können. Die daraus
resultierenden Kosten des Beförderers für die von Bordnahme des Passagiers und seines Fahrzeuges sind vom Passagier zu tragen.
Sicherheit auf dem Autodeck: Alle Gegenstände in Fahrzeugen müssen ordentlich gesichert sein. Der Aufenthalt auf dem Autodeck ist während
der Reise verboten. Rauchen sowie offenes Feuer auf dem Autodeck sind verboten. Die Ventile der am Wohnwagen/Wohnmobil angeschlossenen
Gasflaschen müssen während des ganzen Aufenthalts an Bord geschlossen sein. Aus Sicherheitsgründen besteht an Bord eine
durchgehende und aufnehmende Kameraüberwachung. Die Kameraüberwachung erfolgt gemäss gesetzlicher Beschränkungen und wird durch
deutlich markierte Hinweisschilder kenntlich gemacht.
15. HAFTUNG DES BEFÖRDERERS
Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadenersatzansprüche im Fall von Tod oder Körperverletzung von Passagieren sowie Verlust oder
Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Bestimmungen des
nach Klausel 19 anwendbaren Rechts oder auf die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden
und deren Gepäck See in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 29. März 1990 („Athener Konvention“) beschränkt. Der Beförderer haftet
nicht für Beschädigungen oder Verluste oder Schäden durch Verspätung, die vor Beginn oder nach Ende der Seereise des Passagiers und seines
Gepäcks gemäß Klausel 2 verursacht wurden. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Verletzung von lebenden Tieren infolge des
mit Tiertransporten grundsätzlich verbundenen speziellen Risikos.
Ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen Finnlines ist deren Haftung in jedem Falle insgesamt nach den Bestimmungen
für die Haftungsbeschränkung bei Seeforderungen nach dem finnischen Seerechtsgesetz oder internationalen Konventionen, soweit
diese von dem nach Klausel 20 zuständigen Gericht für anwendbar gehalten werden, beschränkt.
16. HAFTUNG DER IM DIENST DES BEFÖRDERERS STEHENDEN PERSONEN, AGENTEN UND SELBSTÄNDIGEN VERTRAGSPARTNER
Wenn direkt gegen den Reeder, den Charterer, den Manager, den Kapitän, die Besatzung oder eine andere im Dienst des Beförderers stehende
Person oder Agenten, selbständigen Vertragspartner oder eine andere mit dem Schiff befasste Person Klage erhoben wird, haben diese Personen
dasselbe Recht auf Haftungsbefreiung und Haftungsbeschränkung wie der Beförderer nach diesem Beförderungsvertrag und den in Klausel 19
genannten Gesetzen oder dem Athener Übereinkommen, so als wären diese Bestimmungen direkt zugunsten dieser Personen geschaffen worden.
Der Beförderer handelt beim Abschluss dieses Beförderungsvertrages nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter und Treuhänder für
Dritte, soweit auch diese Vertragsparteien sind oder als solche angesehen werden. Der Gesamtbetrag der Entschädigungen, die vom Beförderer
und den zuvor genannten anderen Personen zu leisten sind, darf in keinem Fall die Höchstbeträge überschreiten, die im Beförderungsvertrag und
in den gemäß Klausel 19 anzuwendenden Gesetzen und dem Athener Übereinkommen bestimmt sind, sofern diese anwendbar sind.
17. AUFHEBUNG DES VERTRAGS
Das Recht sowohl der Passagiere als auch des Beförderers auf Kündigung des Beförderungsvertrags richtet sich nach den Gesetzen, die gemäß
Klausel 19 anzuwenden sind.
18. DURCHFÜHRUNG DER BEFÖRDERUNG
Der Beförderer ist berechtigt, ohne Vorankündigung die Beförderung auch mit einem anderen als dem angekündigten oder dem auf der
Buchungsbestätigung/dem Reiseticket genannten Schiff durchzuführen.
19. ANZUWENDENDES RECHT
Ist der Beförderer Finnlines Plc, unterliegt dieser Beförderungsvertrag dem Recht Finnlands. Ist der Beförderer Rederi Ab Nordö Link, unterliegt
dieser Beförderungsvertrag dem Recht Schwedens. Sofern diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen
des Athener Übereinkommens oder nationalen zwingenden Gesetzesbestimmungen stehen, die auf einen Rechtsstreit betreffend
dieses Beförderungsvertrages anzuwenden sind, gelten die zwingenden Bestimmungen anstelle der Bedingungen dieses Beförderungsvertrags
in dem Umfang, in dem die Vertragsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen zueinander im Widerspruch stehen. Im übrigen bleiben
diese Beförderungsbedingungen anwendbar.
20. GERICHTSBARKEIT
Über Streitigkeiten in Bezug auf oder in Verbindung mit diesem Beförderungsvertrag entscheiden nach Wahl des Klägers die zuständigen Gerichte
a) am Wohnsitz des Beklagten bzw. am Hauptsitz des beklagten Unternehmens,
b) am vertragsgemäßen Abfahrts- oder Ankunftsort des Schiffes.
Falls auf den Beförderungsvertrag nach der vorgenannten Klausel 19 das Athener Übereinkommen anzuwenden ist, können Rechtsstreitigkeiten
nach Wahl des Klägers auch von einem Gericht entschieden werden, das nach Art. 17, 1 (c) und (b) des Athener Übereinkommens zuständig ist.
Beförderungsbedingungen für die Strecke Lübeck–Sassnitz–Ventspils–St. Petersburg unter www.finnlines.de
2011
Finnlines Deutschland GmbH

Finnlines Passagierdienst
Einsiedelstraße 43-45
23554 Lübeck


©2000-2011,
Reiseagentur M. Bär, 
Toosbüystr. 17,   24939 Flensburg,  Tel. 0461 50 90 627, 
 
E-Mail info@norwegen-baer.de