BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Finnlines Deutschland GmbH
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Beförderungsbedingungen der Finnlines PLC
und der Rederi AB Nordö-Link
für Passagiere, ihr Reisegepäck und ihre
mitgeführten Fahrzeuge
1. BEFÖRDERUNGSVERTRAG: BEDINGUNGEN UND PARTEIEN
Der Beförderer auf den Strecken
Travemünde–Helsinki–Travemünde und Rostock–Gdynia–Helsinki–Gdynia–Rostock
sowie auf der Strecke
Kapellskär–Naantali–Kapellskär ist Finnlines Plc,
Helsinki, Finnland. Der durch die
Buchungsbestätigung/den Fahrschein dokumentierte und
diesen
Bedingungen unterliegende Beförderungsvertrag
besteht demzufolge zwischen der Finnlines Plc
(nachfolgend „Finnlines“) und dem Passagier.
Der Beförderer auf der Strecke
Travemünde–Malmö–Travemünde ist Rederi Ab Nordö-Link,
Malmö, Schweden. Der durch die Buchungsbestätigung/
den Fahrschein dokumentierte und diesen Bedingungen
unterliegende Beförderungsvertrag besteht demzufolge
zwischen der Rederi Ab
Nordö-Link (Nordö-Link, Finnlines und Nordö-Link
beide zusammen und einzeln „Beförderer“) und dem
Passagier.
2. ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen und die
unter Klausel 19 genannten gesetzlichen Bestimmungen
finden auf die Beförderung von
Passagieren und ihrem Reisegepäck über See Anwendung
(inklusive Handgepäck, sonstige Gegenstände und/oder
mitgeführte Fahrzeuge und
Wohnwagen, die vom Beförderer ohne gesondert
ausgestelltes Transportdokument befördert werden).
Die Beförderung über See umfasst den
Aufenthalt des Passagiers, seines Reisegepäcks sowie
des mitgeführten Fahrzeugs auf dem Terminalgebiet
des oben genannten Beförderers
im Abfahrtshafen nach der Abfertigung, den
Aufenthalt an Bord und auf dem Terminalgebiet des
obigen Beförderers im Ankunftshafen. Diese
Beförderungsbedingungen gelten nicht für den Verkauf
von Pauschalreisen des Beförderers oder für seine
Tätigkeit als Reiseveranstalter.
Auf der Strecke Naantali–Kapellskär–Naantali werden
nur Passagiere mit Fahrzeugen befördert.
3. BUCHUNGEN
Buchungen in Reisebüros, Online-Dienst oder in
Finnland bei Finnlines in Deutschland
bei Finnlines Passagierdienst (Finnlines Deutschland
GmbH)
Angaben zu Passagieren: Bei der Buchung müssen von
jedem Passagier Nachname, Vorname(n), Geschlecht,
vollständiges Geburtsdatum und
Staatsangehörigkeit, sowie auf Wunsch des Passagiers
eventuelle Behinderungen, die bei Rettungsmaßnahmen
von Bedeutung sein können,
angegeben werden (gesetzliche
Passagierregistrierung). Außerdem müssen
Telefonnummer/Mobilfunknummer und E-Mail- oder
Postadresse
angegeben werden. Die Passagierdaten werden
entsprechend der geltenden Gesetze bearbeitet.
Angaben zu Fahrzeugen: Bei der Buchung von
Fahrzeugplätzen müssen Kennzeichen, Fahrzeugtyp und
Abmessungen des Fahrzeuges einschließlich
eventueller Aufbauten angegeben werden. Falls bei
der Abfertigung festgestellt wird, dass die bei der
Buchung angegebenen Abmessungen
überschritten werden, wird versucht, dem Fahrzeug
einen neuen Platz zuzuweisen. Dem Kunden wird ein
Zuschlag gemäss Tarif in
Rechnung gestellt. Die Verfügbarkeit eines
entsprechend neuen Platzes kann jedoch nicht
garantiert werden. Je Passagier, der im Besitz einer
amtlichen Fahrerlaubnis sein muss, darf nur ein
Fahrzeug an Bord gebracht werden. Fahrzeuge, die
Güter zu kommerziellen Zwecken transportieren
oder Fahrzeuge, die bauartbedingt für den Transport
von Waren registriert sind, werden als Fracht
betrachtet.
Haustiere: siehe Klausel 10
Gefährliche Güter: Es ist verboten, gefährliche
Güter im Gepäck oder im Handgepäck mit sich zu
führen, außer Gasflaschen, die am Wohnwagen/
Wohnmobil angeschlossen sind. Die Ventile der am
Wohnwagen/Wohnmobil angeschlossenen Gasflaschen
müssen während des gesamten
Aufenthalts an Bord geschlossen sein.
Schusswaffen und Munition Der Passagier hat die
Möglichkeit auf bestimmten und einzeln definierten
Strecken, Schusswaffen und Munition
für den persönlichen Bedarf mitzuführen. Der
Transport von Schusswaffen und Munition muss bei der
Buchung vereinbart werden. Bei der
Buchung wird dem Passagier eine
Einwilligungs-Verpflichtung gesandt. Mit diesem
Dokument verpflichtet sich der Passagier der
einheimischen
und ausländischen Gesetzgebung über Waffen und
Munition sowie den jeweiligen Sicherheitsanweisungen
des Kapitäns folge zu leisten. Mit
dem Dokument verpflichtet sich der Passagier die
Schusswaffen und Munition in einem verschlossenen
Raum auf dem Autodeck zu deponieren,
der ausschließlich allein dem Passagier zugänglich
ist. Der Kapitän hat das Recht, unter bestimmten
Voraussetzungen den Transport von
Schusswaffen und Munition zu verweigern. Der
Beförderer ist dem Passagier gegenüber nicht
ersatzpflichtig, wenn der Kapitän entschieden
hat, Schusswaffen und Munition auf einer bestimmten
Reise nicht zu befördern.
4. UMBUCHUNGEN
Auf den Strecken Travemünde–Helsinki–Travemünde und
Rostock–Gdynia–Helsinki–Gdynia–Rostock können
Umbuchungen, die keine Preisänderung
zur Folge haben, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
unentgeltlich vorgenommen werden. Für Änderungen
danach, wird eine Kostenpauschale
von Euro 30 pro Buchung und pro Strecke erhoben Auf
den Strecken Kapellskär–Naantali–Kapellskär und
Travemünde–Malmö–Travemünde
können Umbuchungen, die keine Preisänderung zur
Folge haben, spätestens 10 Tage vor Reisebeginn
unentgeltlich vorgenommen werden.
Für Änderungen danach, wird eine Kostenpauschale von
Euro 15 pro Buchung und pro Strecke erhoben. Wenn
die umgebuchte Reservierung
storniert wird, gilt das erste Umbuchungsdatum als
Stornierungsdatum, bezogen auf das ursprüngliche
Reisedatum.
5. ZAHLUNGS- ÄNDERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Auf den Strecken Travemünde–Helsinki–Travemünde und
Rostock-Gdynia–Helsinki–Gdynia–Rostock muss die
Reise bis spätestens 30 Tage vor
Reisebeginn bezahlt sein. Falls die Buchung später
als 30 Tage vor Reisebeginn gemacht wird, ist der
Reisepreis sofort zu bezahlen. Wenn
vom Passagier die Buchung spätestens 30 Tage vor dem
angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes storniert
wird, wird der gesamte Fahrpreis
zurückerstattet. Wenn die Buchung oder Teile der
Buchung 29–15 Tage vor dem angegebenen Abfahrtsdatum
des Schiffes storniert werden, sind
25% des Fahrpreises des stornierten Teils der
Buchung zu zahlen. Wenn die Buchung oder Teile der
Buchung 14–2 Tage vor dem angegebenen
Abfahrtsdatum des Schiffes storniert werden, sind
50% des Fahrpreises des stornierten Teils zu zahlen.
Für später als zwei (2) Tage vor dem
angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes stornierte
Buchungen wird der gesamte Fahrpreis belastet.
Auf den Strecken Kapellskär–Naantali–Kapellskär und
Travemünde–Malmö–Travemünde muss die Reise bis
spätestens 10 Tage vor Reisebeginn
bezahlt sein. Falls die Buchung später als 10 Tage
vor Reisebeginn gemacht wird, ist der Reisepreis
sofort zu bezahlen. Wenn vom Passagier
die Buchung spätestens 10 Tage vor dem angegebenen
Abfahrtsdatum des Schiffes storniert wird, wird der
gesamte Fahrpreis zurückerstattet.
Wenn die Buchung oder Teile der Buchung 9–5 Tage vor
dem angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes storniert
werden, sind 25% des Fahrpreises
des stornierten Teils zu zahlen. Wenn die Buchung
oder Teile der Buchung 4–2 Tage vor dem angegebenen
Abfahrtsdatum des Schiffes
storniert wird, sind 50% des Fahrpreises des
stornierten Teils zu zahlen. Für später als 48
Stunden vor dem angegebenen Abfahrtsdatum
des Schiffes stornierte Buchungen wird der gesamte
Fahrpreis belastet. Stornierungen gelten als an dem
Tag vorgenommen, an dem sie bei
Finnlines eingegangen sind. Der bloße Nichtantritt
der Reise führt zu keiner Fahrpreiserstattung.
Wird bei Buchung einer Hin- und Rückfahrt die
Rückreise nicht in Anspruch genommen, wird der über
der einfachen Fahrt hinausgehende
gezahlte Kaufpreis gemäss den
Stornierungsbedingungen erstattet. Von den jeweils
zu erstattenden Beträgen wird in allen Fällen eine
Kostenpauschale
von EUR 15 je Buchung in Abzug gebracht.
Für Sonderangebote können gesonderte
Stornobedingungen in Kraft treten, die dem Passagier
bei der Buchung separat übermittelt werden.
Durch den Erhalt der Buchungsbestätigung sowie durch
seine Zahlung erkennt der Passagier diese
Bedingungen an.
6. PREIS- UND FAHRPLANÄNDERUNGEN
Der Beförderer behält sich das Recht vor, Preis- und
Fahrplanänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen.
In den Fahrplänen ausgewiesene
Zeiten (Abfahrts-, Ankunfts- und Reisezeit) können
nicht garantiert werden. Der Beförderer haftet nicht
für Schäden oder Kosten jedweder Art,
die dem Passagier durch eventuelle
Fahrplanänderungen entstehen, soweit diese
Änderungen wetterbedingt sind oder in sonstiger
Weise durch
höhere Gewalt verursacht wurden. Zur Haftung des
Beförderers wird auf die Klauseln 15 und 19
verwiesen.
7. ERMÄSSIGUNGEN
Etwaige Preisnachlässe können pro Passagier oder pro
Fahrzeug nur einmal in Anspruch genommen werden. Auf
Verlangen ist die Berechtigung
zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung durch Vorlage
entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Nachträglich
können keine Ermäßigungen
gewährt werden.
8. JUGENDLICHEN-/KINDERPREISE
Die Jugendlichen-/Kinderpreise in der Preisliste
gelten für Jugendliche (13–17 Jahre) und Kinder
(6–12 Jahre), die zusammen mit ihren Eltern
oder Erziehungsberechtigten in einer Kabine reisen.
Kinder unter 6 Jahren ohne eigenes Bett reisen
kostenlos. Bei Reisen mit einem Kind unter
6 Jahren muss bei Nachtabfahrten immer eine eigene
Kabine gebucht werden.
9. GRUPPEN
Für Gruppen gibt es gesonderte Zahlungs- und
Stornierungsbedingungen. Eine Gruppe besteht aus
mindestens 10 voll zahlenden Teilnehmern.
Alle Mitglieder einer Gruppe müssen am selben Tag
abfahren und am selben Tag die Rückreise antreten
sowie unter eine Rechnung fallen. Für
Jugendgruppen gelten gesonderte Bedingungen, die auf
Anfrage geliefert werden.
10. HAUSTIERE
Die Mitnahme von Haustieren muss bei der Buchung
vereinbart werden. Es steht nur eine begrenzte
Anzahl von Kabinen für die Mitnahme
von Haustieren zur Verfügung. Je Kabine dürfen
höchstens zwei (2) Haustiere mitgenommen werden.
Beim Reisen mit Haustieren ist jeweils
eine ganze Kabine zu buchen. Haustiere dürfen an
Bord nicht in die Bars, Restaurants oder Saunen
mitgenommen werden. Der Aufenthalt von
Haustieren in anderen der Öffentlichkeit
zugänglichen Räumen muss auf ein Minimum beschränkt
werden. Der Passagier haftet für alle Schäden,
die durch das Tier verursacht werden. Der Passagier
muss im Besitz aller behördlicherseits geforderten
Dokumente sein. Falls Behörden ein
Tier wegen fehlender Dokumente zurückweisen, trägt
der Passagier alle dadurch entstehenden Kosten
selbst. Zur Haftung des Beförderes
betreffend Haustiere wird auf die Klauseln 15, 16
und 19 verwiesen.
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11. REISEDOKUMENTE: REISEPASS, VISUM UND ANDERE
REISEGENEHMIGUNGEN
EU-Bürger und Bürger der Schweiz: Reisende müssen
über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
verfügen, der von einem EUMitgliedstaat
oder der Schweiz ausgestellt ist und der vom
betreffenden Staat als Reisedokument anerkannt ist.
Bei Staatsangehörigen
Finnlands ist ein nach dem 1.3.1999 ausgestellter
und mit Lichtbild ausgestatteter Personalausweis
ausreichend (ausgenommen davon sind
vorläufige Personalausweise, auf Minderjährige ohne
Zustimmung deren Eltern/Erziehungsberechtigten
ausgestellte Personalausweise oder
ausländischen Staatsbürgern ausgestellte Ausweise).
Bürger anderer Staaten: Reisende müssen über einen
gültigen Reisepass und alle weiteren erforderlichen
Reisedokumente verfügen.
Kinder: Kinder müssen über einen eigenen Reisepass
verfügen oder sie müssen im Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen sein.
Verantwortung für fehlende Reisedokumente: Die
Reisenden sind selbst verpflichtet, sich Kenntnis
über die erforderlichen Reisedokumente zu
verschaffen. Falls einem Reisenden wegen
unzureichender Reisedokumente die Einreise oder der
Zugang an Bord behördlicherseits verweigert
wird, trägt der Reisende die ihm oder dem Beförderer
verursachten Kosten (einschließlich der Kosten einer
Rückreise) selbst.
12. REISETICKET
Die Buchungsbestätigung, die der Reisende bei der
Reisebuchung bekommt, funktioniert als Reiseticket
nach der Zahlung der Reise. Die Buchungsbestätigung/
das Reiseticket, das den Beförderungsvertrag und die
darauf anzuwendenden Bedingungen bestätigt, ist ein
persönliches Dokument, das
nur für die Beförderung der Personen und Fahrzeuge
und die Erbringung der Leistungen, die darauf
aufgeführt sind, gilt. Die durch dieses Dokument
dokumentierten Ansprüche sind nicht übertragbar.
Eine Person, die die Reise für eine andere Person
gebucht hat, gilt als im selben Umfang
bevollmächtigt,
das Reiseticket entgegenzunehmen und diese
Beförderungsbedingungen anzunehmen, wie die Person,
für die die Buchung getätigt wurde.
13. ABFERTIGUNG
Bei der Abfertigung muss der Reisende einen gültigen
Reisepass/Personalausweis samt der
Buchungsbestätigung, die nach der Zahlung der
Reise als Reiseticket anerkannt wird, vorweisen, um
die Bordkarte oder den Kabinenschlüssel ausgehändigt
zu bekommen. Die Abfertigung wird
eine (1) Stunde oder anderthalb (1,5) Stunden vor
der vorinformierten Abfahrtszeit geschlossen. Die
Passagiere müssen die Abfertigungszeiten
beachten, damit sie ordnungsgemäß an Bord
aufgenommen und ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß
verladen werden können, ohne dass es bei
der Abfahrt des Schiffes zu unnötigen Verzögerungen
kommt. Passagieren und ihren Fahrzeugen, die nach
Ablauf der Abfertigungszeit am
Abfertigungsschalter eintreffen, kann ein Platz an
Bord des Schiffes nicht garantiert werden.
14. ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR DEN
ABFERTIGUNGSBEREICH IM TERMINAL UND AN BORD,
EINSCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH DES REISEGEPÄCKS AN BORD
Passagieren ist es nicht gestattet, Reise- oder
Handgepäck oder ein Fahrzeug in das Terminal oder
auf das Schiff zu bringen, das Gefahren
oder Unannehmlichkeiten für den Terminal, das
Schiff, Personen, anderes Reisegepäck, Handgepäck
oder die Ladung birgt. Der Beförderer ist
ohne jedwede Begründung berechtigt, solches
Reisegepäck oder Handgepäck auf Kosten des
Passagiers und ohne eigene Haftung an Land zu
schaffen, unschädlich zu machen und/oder zu
vernichten.
Sicherheitskontrolle: Bei allen an Bord kommenden
Passagieren sowie an Reisegepäck- und
Handgepäckstücken können im Abfahrtsbereich
des Terminals oder an Bord des Schiffes
Sicherheitskontrollen vorgenommen werden.
Passagieren, die die Durchführung einer
Sicherheitskontrolle
verweigern, kann der Zugang zum Schiff verwehrt
werden. Der Vorgang wird den zuständigen Behörden
gemeldet.
Verlassen des Schiffes vor der Abfahrt: Nachdem die
Passagiere an Bord des Schiffes aufgenommen wurden,
ist das Verlassen des Schiffes
vor der Abfahrt nicht gestattet. Falls es dennoch
dazu kommt, ist auch das gesamte Reisegepäck
(einschließlich Fahrzeug) und Handgepäck von
Bord des Schiffes zu entfernen. Die daraus
entstandenen Kosten, inklusive die Vonbordnahme des
Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Passagiers.
Sicherheit an Bord des Schiffes: Die Passagiere
haben sich nach Ankunft an Bord des Schiffes mit den
in den Kabinen ausgehängten Sicherheitsvorschriften
vertraut zu machen. Die Passagiere sind
verpflichtet, die an Bord des Schiffes geltenden
Vorschriften sowie Ordnungs- und
Sicherheitsanweisungen der Schiffsbesatzung zu
befolgen. An Bord des Schiffes sind die Bordkarte
oder der Kabinenschlüssel von allen Passagieren
stets mitzuführen.
Entfernung von Passagieren vom Schiff: Der
Beförderer behält sich vor, Passagieren die Reise zu
verweigern und Passagiere von Bord zu
nehmen, soweit sie eine Gefahr für andere
Passagiere, die Schiffsbesatzung oder die Sicherheit
des Schiffes darstellen können. Die daraus
resultierenden Kosten des Beförderers für die von
Bordnahme des Passagiers und seines Fahrzeuges sind
vom Passagier zu tragen.
Sicherheit auf dem Autodeck: Alle Gegenstände in
Fahrzeugen müssen ordentlich gesichert sein. Der
Aufenthalt auf dem Autodeck ist während
der Reise verboten. Rauchen sowie offenes Feuer auf
dem Autodeck sind verboten. Die Ventile der am
Wohnwagen/Wohnmobil angeschlossenen
Gasflaschen müssen während des ganzen Aufenthalts an
Bord geschlossen sein. Aus Sicherheitsgründen
besteht an Bord eine
durchgehende und aufnehmende Kameraüberwachung. Die
Kameraüberwachung erfolgt gemäss gesetzlicher
Beschränkungen und wird durch
deutlich markierte Hinweisschilder kenntlich
gemacht.
15. HAFTUNG DES BEFÖRDERERS
Die Haftung des Beförderers für sämtliche
Schadenersatzansprüche im Fall von Tod oder
Körperverletzung von Passagieren sowie Verlust oder
Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei
Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende
Beträge) ist stets auf die Bestimmungen des
nach Klausel 19 anwendbaren Rechts oder auf die
Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974
über die Beförderung von Reisenden
und deren Gepäck See in der Fassung des
Änderungsprotokolls vom 29. März 1990 („Athener
Konvention“) beschränkt. Der Beförderer haftet
nicht für Beschädigungen oder Verluste oder Schäden
durch Verspätung, die vor Beginn oder nach Ende der
Seereise des Passagiers und seines
Gepäcks gemäß Klausel 2 verursacht wurden. Der
Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die
Verletzung von lebenden Tieren infolge des
mit Tiertransporten grundsätzlich verbundenen
speziellen Risikos.
Ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser
Beförderungsbedingungen Finnlines ist deren Haftung
in jedem Falle insgesamt nach den Bestimmungen
für die Haftungsbeschränkung bei Seeforderungen nach
dem finnischen Seerechtsgesetz oder internationalen
Konventionen, soweit
diese von dem nach Klausel 20 zuständigen Gericht
für anwendbar gehalten werden, beschränkt.
16. HAFTUNG DER IM DIENST DES BEFÖRDERERS STEHENDEN
PERSONEN, AGENTEN UND SELBSTÄNDIGEN VERTRAGSPARTNER
Wenn direkt gegen den Reeder, den Charterer, den
Manager, den Kapitän, die Besatzung oder eine andere
im Dienst des Beförderers stehende
Person oder Agenten, selbständigen Vertragspartner
oder eine andere mit dem Schiff befasste Person
Klage erhoben wird, haben diese Personen
dasselbe Recht auf Haftungsbefreiung und
Haftungsbeschränkung wie der Beförderer nach diesem
Beförderungsvertrag und den in Klausel 19
genannten Gesetzen oder dem Athener Übereinkommen,
so als wären diese Bestimmungen direkt zugunsten
dieser Personen geschaffen worden.
Der Beförderer handelt beim Abschluss dieses
Beförderungsvertrages nicht nur für sich selbst,
sondern auch als Vertreter und Treuhänder für
Dritte, soweit auch diese Vertragsparteien sind oder
als solche angesehen werden. Der Gesamtbetrag der
Entschädigungen, die vom Beförderer
und den zuvor genannten anderen Personen zu leisten
sind, darf in keinem Fall die Höchstbeträge
überschreiten, die im Beförderungsvertrag und
in den gemäß Klausel 19 anzuwendenden Gesetzen und
dem Athener Übereinkommen bestimmt sind, sofern
diese anwendbar sind.
17. AUFHEBUNG DES VERTRAGS
Das Recht sowohl der Passagiere als auch des
Beförderers auf Kündigung des Beförderungsvertrags
richtet sich nach den Gesetzen, die gemäß
Klausel 19 anzuwenden sind.
18. DURCHFÜHRUNG DER BEFÖRDERUNG
Der Beförderer ist berechtigt, ohne Vorankündigung
die Beförderung auch mit einem anderen als dem
angekündigten oder dem auf der
Buchungsbestätigung/dem Reiseticket genannten Schiff
durchzuführen.
19. ANZUWENDENDES RECHT
Ist der Beförderer Finnlines Plc, unterliegt dieser
Beförderungsvertrag dem Recht Finnlands. Ist der
Beförderer Rederi Ab Nordö Link, unterliegt
dieser Beförderungsvertrag dem Recht Schwedens.
Sofern diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen im
Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen
des Athener Übereinkommens oder nationalen
zwingenden Gesetzesbestimmungen stehen, die auf
einen Rechtsstreit betreffend
dieses Beförderungsvertrages anzuwenden sind, gelten
die zwingenden Bestimmungen anstelle der Bedingungen
dieses Beförderungsvertrags
in dem Umfang, in dem die Vertragsbedingungen und
die gesetzlichen Bestimmungen zueinander im
Widerspruch stehen. Im übrigen bleiben
diese Beförderungsbedingungen anwendbar.
20. GERICHTSBARKEIT
Über Streitigkeiten in Bezug auf oder in Verbindung
mit diesem Beförderungsvertrag entscheiden nach Wahl
des Klägers die zuständigen Gerichte
a) am Wohnsitz des Beklagten bzw. am Hauptsitz des
beklagten Unternehmens,
b) am vertragsgemäßen Abfahrts- oder Ankunftsort des
Schiffes.
Falls auf den Beförderungsvertrag nach der
vorgenannten Klausel 19 das Athener Übereinkommen
anzuwenden ist, können Rechtsstreitigkeiten
nach Wahl des Klägers auch von einem Gericht
entschieden werden, das nach Art. 17, 1 (c) und (b)
des Athener Übereinkommens zuständig ist.
Beförderungsbedingungen für die Strecke Lübeck–Sassnitz–Ventspils–St.
Petersburg unter www.finnlines.de
2011
Finnlines Deutschland GmbH
Finnlines Passagierdienst
Einsiedelstraße 43-45
23554 Lübeck