Allgemeine Reisebedingungen
AGB von Rucksack Reisen
Sehr geehrter Reisegast,
wir setzen unser ganzes Wissen und
Können ein, um Ihre Reise sorgfältig
vorzubereiten und so reibungslos wie
möglich abzuwickeln. Die nachfolgenden
Reisebedingungen ergänzen die
Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB über
den Pauschalreisevertrag und die
Informationsverordnung für
Reiseveranstalter und führen diese
Vorschriften aus. Sie werden, soweit
wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen
uns, der Firma Rucksack Reisen Münster
GmbH, Hammer Straße 418, 48153 Münster,
nachstehend “RV” abgekürzt, und jedem
einzelnen Reiseteilnehmer, im Falle der
Buchung zustande kommenden
Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese
Bedingungen daher sorgfältig durch!
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde
dem RV den Abschluss des Reisevertrages
auf der Grundlage der jeweiligen
Reiseausschreibung, der Hinweise zur
Reise und dieser Allgemeinen
Reisebedingungen verbindlich an. Die
Anmeldung kann mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen
haftet, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche, gesonderte
Erklärung übernommen hat.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von
dem oder den Erziehungsberechtigten zu
unterschreiben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme der
Anmeldung des Kunden durch den RV
zustande. Der RV informiert den Kunden
über den Vertragsabschluss mit der
schriftlichen Buchungsbestätigung und
übersendet den
Reisepreissicherungsschein, der
sämtliche Kundengelder absichert.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot des RVs vor, an das
der RV für 10 Tage gebunden ist.
Innerhalb dieser Frist kann der Kunde
das neue Angebot durch ausdrückliche
oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung
der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen
und der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots
zustande.
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss und Erhalt des
Reisepreissicherungsscheins ist eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises fällig und zu leisten. Die
Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung ist 21 Tage
vor Reisebeginn zur Zahlung fällig und
zu zahlen, wenn feststeht, dass die
Reise durchgeführt wird, insbesondere
der RV von der Reise nicht mehr nach
Ziffer 6 zurücktreten kann, und muss
unaufgefordert beim RV eingehen.
3. Leistungen, Preisänderung vor
Vertragsabschluss
Umfang und Art der vom RV vertraglich
geschuldeten Leistungen ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung des RVs in dem
zur betreffenden Reise gehörigen
Prospekt bzw. der konkreten
Reiseausschreibung in Verbindung mit der
individuellen Buchungsbestätigung. Die
im Prospekt genannten Reisepreise sind
bindend. Der RV kann jedoch vor
Vertragsschluss vom Prospekt abweichende
Änderungen der Reisepreise erklären und
behält sich vor, vor Vertragsabschluss
eine Änderung des Reisepreises aufgrund
einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder
einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse nach
Veröffentlichung des Prospektes zu
erklären.
Ebenso behält er sich vor, den
Reisepreis vor Vertragsschluss
anzupassen, wenn die vom Kunden
gewünschte oder im Prospekt
ausgeschriebene Pauschalreise nur durch
den Einkauf zusätzlicher Kontingente
nach Veröffentlichung des Prospektes
verfügbar ist. Der Kunde ist vor der
Buchung auf die erklärten Änderungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Wird auf Wunsch des Kunden ein
individueller Reiseablauf
zusammengestellt, so ergibt sich die
Leistungsverpflichtung des RV
ausschließlich aus dem entsprechenden
konkreten Angebot an den Kunden in
Verbindung mit der jeweiligen
Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach
Vertragsabschluss, Rechte des Kunden
Nach Vertragsschluss notwendig werdende
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen,
die vom RV nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen.
Preisänderungen sind nach Abschluss des
Reisevertrages lediglich im Falle der
auch tatsächlich nachträglich
eingetretenen und bei Abschluss nicht
vorhersehbaren Erhöhung der
Beförderungskosten oder Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie
sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
wenn zwischen dem Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reiseantritt mehr als
vier Monate liegen. Sollte dies der Fall
sein, wird der Kunde unverzüglich davon
in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt wird, ist
unwirksam.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 %
des Reisepreises oder einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung kann der Kunde
unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen, anderen Reise verlangen,
wenn der RV in der Lage ist, eine solche
Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach Zugang der Erklärung
durch den RV diesem gegenüber geltend zu
machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim RV. Dem Kunden wird aus
Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück,
so verliert der RV den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch
gem. § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Die Höhe der
Entschädigung bestimmt sich nach dem
Reisepreis unter Abzug des Wertes der
vom RV gewöhnlich ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was er durch gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben kann. Der RV
kann diesen Anspruch nach seiner Wahl
konkret oder pauschalisiert berechnen.
Der RV kann eine pauschalierte
Entschädigung in Prozent des
Reisepreises wie folgt verlangen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30
%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50
%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90 %
Es steht dem Kunden stets frei,
nachzuweisen, dass dem RV ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in wesentlich
niedrigerer Höhe als der Pauschalen
entstanden ist.
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach
der Buchung der Reise Umbuchungen
vorgenommen werden, kann der RV ein
Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro
erheben. Ein rechtlicher Anspruch des
Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
Umbuchungen sind ausschließlich bis zum
35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach
sind Umbuchungen nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag unter den
vorgenannten Bedingungen und bei
gleichzeitiger Neuanmeldung durch den
Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit
nachweisen, dass kein oder nur ein
geringerer Schaden als die vorstehende
Pauschale durch die Umbuchung entstanden
ist.
Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine
Ersatzperson stellen, die an seiner
Stelle in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt und die er dem
RV zuvor anzuzeigen hat. Der RV kann dem
Eintritt dieses Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Die in den
Vertrag eintretende Ersatzperson und der
ursprünglich Reisende haften gegenüber
dem RV als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und sämtliche durch den
Eintritt des Dritten entstehende
Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag
zurücktreten, wenn er die
Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen
Reiseausschreibung im Prospekt
ausdrücklich genannt und beziffert sowie
den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu
welchem die Rücktrittserklärung dem
Reisenden vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn spätestens
zugegangen sein muss, und er in der
Reisebestätigung die
Mindestteilnehmerzahl und späteste
Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt
und dort auf die entsprechenden Angaben
in der Reiseausschreibung verweist. Ein
Rücktritt ist vom RV bis spätestens 21
Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn
gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen
werden dem Kunden umgehend erstattet.
Stört der Reisende trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den RV
nachhaltig, kann der RV ohne Einhaltung
einer Frist den Reisevertrag kündigen.
Dabei behält der RV den Anspruch auf den
Reisepreis abzüglich des Wertes
ersparter Aufwendungen und ggf.
erfolgter Erstattungen durch
Leistungsträger oder ähnliche Vorteile,
die er aus der anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst.
7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe,
Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
Der Kunde hat auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
oder unter der unten genannten
Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und
dort innerhalb angemessener Frist um
Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Der RV kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der RV kann in der Weise Abhilfe
schaffen, dass er eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der
RV innerhalb einer vom Kunden für die
Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen, wobei aus
Beweisgründen die schriftliche Erklärung
empfohlen wird. Der Bestimmung einer
Frist durch den Kunden bedarf es
lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von dem RV verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrags durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt,
dass der Kunde den RV zu informieren
hat, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher,
Flugunterlagen) nicht innerhalb der vom
RV mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn
die Unterlagen und Tickets bezüglich der
Daten des Kunden (Name, Anschrift,
Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten.
Der Kunde ist persönlich für sein
rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort
verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
über die Schadensminderungspflicht
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
9. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können
sowohl der RV als auch der Kunde den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB,
§ 651e Abs. 3 BGB). Danach kann der RV
für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Der RV ist
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisegast zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Kunden zur Last.
10. Haftungsbeschränkung des RV
Die vertragliche Haftung des RV für
Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist pro Reise und Kunden auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder
soweit der RV für einen dem Kunden
entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Für alle gegen den RV gerichteten
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
der RV bei Sachschäden bis 4100 Euro;
übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, so ist die Haftung des RVs
für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises pro Kunde und
Reise beschränkt.
Die genannten Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Ansprüche, die nach
Montrealer Übereinkommen wegen des
Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
11. Informationspflichten über Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der RV ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05
verpflichtet, den Kunden über die
Identität des jeweiligen
Luftfahrtunternehmens sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei Buchung zu informieren. Stehen die
ausführenden Fluggesellschaften zu
diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so
muss der RV diejenige/n
Fluggesellschaft/en nennen, die die
Flugbeförderung wahrscheinlich
durchführen wird/werden und
sicherstellen, dass der Kunde
unverzüglich Kenntnis der Identität
erhält, sobald diese feststehen.
Gleiches gilt, wenn die ausführende/n
Fluggesellschaft/en wechselt/wechseln.
Der RV muss unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass der Kunde so rasch
wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. Die Schwarze Liste
der EU (Black List) ist auf der
Internetseite http://air-ban.europa.eu
sowie auf der Internetseite und in den
Geschäftsräumen des RV einsehbar.
12. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
Der RV informiert Staatsangehörige eines
Staates der EU, in dem die Reise
angeboten wird, über Pass- und
Visumerfordernisse und
gesundheitspolizeiliche Formalitäten
(z.B. polizeilich vorgeschriebene
Impfungen und Atteste), die für die
Reise und den Aufenthalt erforderlich
sind. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen, der RV hat
seine Hinweispflichten verschuldet nicht
oder schlecht erfüllt. Insbesondere
Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland
sind einzuhalten.
Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente und muss selbst darauf
achten, dass sein Reisepass oder sein
Personalausweis für die Reise eine
ausreichende Gültigkeit besitzt.
Hat der Kunde den RV beauftragt, für ihn
behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu
beantragen, so haftet der RV nicht für
die rechtzeitige Erteilung dieser
Dokumente durch deutsche oder
ausländische Behörden, sondern nur,
sofern er gegen eigene Pflichten
verstoßen und selbst die Verzögerung
verschuldet hat.
13. Ausschluss von Ansprüchen,
Anzeigefristen, Verjährung,
Abtretungsverbot
Reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb
eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem RV unter der unten
genannten Adresse geltend zu machen.
Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann
der Reisende Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden
ist oder wenn es sich um deliktische
Ansprüche wegen eines Personenschadens
oder eines Schadens, der auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des RV
oder einer vorsätzlichen oder einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines
Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters
des RV beruht, handelt.
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig
davon nach internationalen Übereinkommen
binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung des Gepäcks
anzuzeigen, wobei empfohlen wird,
unverzüglich an Ort und Stelle die
Verlust- oder Schadensanzeige bei der
zuständigen Fluggesellschaft zu erheben
und den Schaden dann auch nochmals
schriftlich geltend zu machen. Darüber
hinaus ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
örtlichen Reiseleitung oder dem RV
gegenüber anzuzeigen.
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden
nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei
Sach- und Vermögensschäden in einem
Jahr, soweit ein Schaden des Kunden
weder auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des RV noch auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines
Erfüllungsgehilfen oder eines
gesetzlichen Vertreters des RV beruht.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden
sollte. Schweben zwischen dem Kunden und
dem RV Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder der RV die
Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz
von Körperschäden unterliegen der
gesetzlichen Verjährungsfrist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den
RV ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
unter Familienangehörigen.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der
Kunde dem RV zur Verfügung stellt,
werden elektronisch verarbeitet und
genutzt, soweit es für die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des
Reisevertrages mit dem Kunden und für
die Kundenbetreuung erforderlich ist.
Der RV hält bei der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten die Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
15. Anwendung deutschen Rechtes,
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Auf das
gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem RV findet
ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Der RV kann an seinem Sitz
verklagt werden.
Der RV kann den Kunden an dessen
Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde
Kaufmann oder juristische Person des
privaten oder des öffentlichen Rechtes
oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des RVs
vereinbart.
Der RV ist Mitglied des
forumandersreisen e.V., Freiburg, und
erkennt den Kriterienkatalog des
forumandersreisen zum nachhaltigen
Tourismus an.
Rucksack Reisen Münster GmbH
Geschäftsführer: Hermann Mahlow
Hammer Str. 418
48153 Münster
Handelsregister: Amtsgericht Münster,
HRB 4485
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE
174773206
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung
RV-Haftpflichtversicherung: Generali
Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737
München.
Auf den Reisevertrag findet deutsches
Recht Anwendung (Ziffer 15).
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